Funkzellenauswertung in Hamburg [Update4]

Nach den Erkenntnissen über die Funkzellenauswertung in Dresden und Berlin habe ich versucht zu recherchieren ob eine solche Auswertung der Mobilfunkzellen auch in Hamburg statt findet. Leider konnte ich weder bei der Partei, in der ich noch bis Ende letzten Jahres Mitglied war, noch bei deren Jugendorganisation, den Piraten oder dem CCC etwas finden. Daher habe ich am 25.01. eine Anfrage nach dem Informationsfreiheits-Gesetz an die Innenbehörde gestellt. Diese Anfrage wurde an die Polizei weitergeleitet (dies wurde mir sehr zügig schriftlich mitgeteilt). Heute, am 23.02. habe ich eine Antwort bekommen – was ich für einen angemessenen Zeitraum halte, da die Behörden und die Polizei sicher andere wichtige Dinge zu erledigen hat – und ja das meine ich ganz ernst – keine Ironie.

Die Antwort selber ist leider etwas unbefriedigend, ich zitiere:

Auch in Hamburg wird das Mittel der Funkzellenauswertung eingesetzt, und zwar sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr. Für beide Zwecke müssen rechtliche Vorgaben erfüllt sein, die sich für die Strafverfolgung aus der Strafprozessordnung (§ 100g StPO) bzw. für die Gefahrenabwehr aus dem Hamburger Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (§§ 10a,b HmbPol DVG) ergeben.

Allerdings führt die Polizei Hamburg keinerlei Statistik zur Durchführung dieser Maßnahme, so dass ich Ihnen nicht sagen kann, wie oft oder in welchen Stadtteilen diese Maßnahme
durchgeführt wurde, wieviele Datensätze von den Providern angefordert wurden, zu wievielen Anschlüssen Daten ermittelt wurden, wieviele Personen insgesamt betroffen und wann diese benachrichtigt wurden.

In welchem Zusammenhang (Straftaten) die Funkzellenauswertungen im Einzelnen stattgefunden haben, kann ich Ihnen aufgrund fehlender Statistik ebenfalls nicht sagen. Beispielhaft sei jedoch erwähnt, dass z.B. zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten eine Funkzellenabfrage eingeleitet werden kann, im Bereich der Gefahrenabwehr kann z.B. zum Auffinden von vermissten Personen eine Funkzellenabfrage durchgeführt werden.

Die Polizei wertet also in Hamburg die Funkzellen aus, kann aber nicht sagen wann und wie viel und in welchem Zusammenhang. Falls irgendwelche Juristen dies lesen, würde ich mich über eine Einschätzung wie §§10a,b HmbPol DVG hier greift und ob die Daten Unbeteiligter, deren Mobilfunkgeräte sich nur zufällig in der Nähe des vermeintlichen Tatort einer Straftat aufhielten, hier vielleicht zu unrecht mit ausgewertet werden.

 

[Update 08.06.12]

ich habe nochmal beim Justizsenat angefragt, denn wenn die Polizei schon keine Statistik hat, müssen doch wenigstens die Gerichte wissen für was sie diese Überwachung erlauben, leider führte diese Anfrage auch nicht weiter, da laut §3.2 HmbIFG das Auskunftsrecht nicht gegenüber über Strafverfolgungsbehörden und Gerichten besteht. Dies wurde mit von der Gerichtspressestelle des Hanseatisches Oberlandesgericht mitgeteilt.

 

[Update 2 – 25.06.2012]

Ich habe noch mal nachgefragt und zwar beim Datenschutzbeauftragten. Es ist wohl eine Gesetzesänderung (bundesweit) geplant, die die Abfragen 1. deutlich erschwert und 2. sollen die Abfragen auch statistisch erfasst werden. Hierzu wurde auf die Anträge/Drucksagen 20/2444 und 20/2751 der Hamburger Bürgerschaft verwiesen.

[Update 3]
Ach, ich hab übrigens 2013 nochmal nachgefragt. Diesmal über die Plattform ‘fragdenstaat‘. Die Polizei hat noch immer keine Statistik über Funkzellenabfragen: https://fragdenstaat.de/anfrage/funkzellenauswertung-hamburg/

[Update 4]

Fast hätte ich es vergessen, aber gerade noch rechtzeitig hab ich auch 2014 nachgefragt und mal wieder fragdenstaat benutzt. Die Anfrage könnt ihr auf der Seite lesen.

One Reply to “Funkzellenauswertung in Hamburg [Update4]”

  1. […] die letzten beiden Jahre (2012 und 2013) habe ich die Hamburger Behörden (vor allem die Polizei) nach dem Einsatz der Funkzellenauswertung […]

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